Die DSGVO und Social-Media-Marketing

Die DSGVO und Social-Media-Marketing

Social Media Kanäle bieten viele Chancen, wenn es aber um den Datenschutz geht, kann es zu einer echten Herausforderung werden! Die Datenschutzgrundverordnung, kurz DSGVO, muss seit dem 25. Mai 2018 unweigerlich eingehalten werden und ist somit auch im Social-Media-Marketing obligatorisch. Sie gilt EU-übergreifend und bietet damit einheitliche Richtlinien, die den Datenschutz im Netz vereinfacht. Zusätzlich besteht die E-Privacy-Verordnung, welche sich verstärkt mit der einheitlichen Regelung für die Nutzung von Cookies beschäftigt. Für Marketing-Experten und jedes Unternehmen, das in Sozialen Netzen aktiv ist, ist es daher unerlässlich, sich mit diesem Thema zu beschäftigen.

Was Sie vor dem Hintergrund der DSGVO und der E-Privacy-Verordnung bei Ihrem Social Media Auftritt beachten müssen, und was für Vorteile sie Ihnen bieten, erfahren Sie in diesem Artikel.

1. Das berechtigte Interesse

Die neue Verordnung ermöglicht es nun öffentlich zugängliche Daten, wie zum Beispiel Informationen durch das Impressum oder durch öffentliche Profile, zu Marketingzwecken zu nutzen. Dies wird durch das berechtigte Interesse des Unternehmens an den personenbezogenen Daten begründet, welches jedoch stets den Grad der Beeinträchtigung der Betroffenen überwiegen muss.

2. Opt-In-Verfahren (Einwilligung)

Sobald Zweifel an dem berechtigten Interesse bestehen oder dies nicht nachgewiesen werden kann, muss eine eindeutige Einwilligung des Nutzers eingeholt werden. Dies muss durch eine eindeutige Handlung und nicht durch Untätigkeit oder bereits angekreuzte Kästchen geschehen. Die Einwilligung kann schriftlich, mündlich oder elektronisch erteilt werden. Dabei ist besonders wichtig, dass Sie auf eine Opt-Out-Möglichkeit, sowie die Möglichkeit zum Widerruf hinweisen. Außerdem muss der Zweck der Datenerhebung detailliert, vollständig, transparent und einfach dargestellt sein.

3. Anonymisieren Sie die Daten

Die Nutzung und Sammlung persönlicher Daten ist nur dann zulässig, wenn jegliche Informationen, die auf die jeweilige Person schließen lassen, anonymisiert werden. Darunter fallen beispielsweise Name, E-Mail oder IP-Adresse.

4. Hinweis zur Cookie-Nutzung

Basierend auf der E-Privacy-Verordnung sind Sie dazu verpflichtet dem Nutzer einen eindeutigen Hinweis auf die Cookie-Nutzung zu geben und eine Einwilligung einzuholen. Dies können Sie direkt, oder indirekt durch eine Anzeige wie „Durch die weitere Nutzung unserer Seite stimmen Sie der Verwendung von Cookies zu“ integrieren.

5. Impressumspflicht

Jedes geschäftlich genutzte Social Media Profil braucht ein Impressum, das die üblichen Informationen wie Name, Adresse, Kontaktdaten und die Umsatzeuer-ID beinhalten muss.

6. Tracking mit Facebook-Pixel

Wenn Sie den Tracking-Code nutzen, müssen Sie sicherstellen, dass der Nutzer immer eine Opt-Out-Option erhält, mittels der er sich dem Tracking entziehen kann.

7. Plugins

Auf der Website integrierte Social Media Plugins können problematisch sein. Sie müssen nicht darauf verzichten, benötigen aber die Einwilligung des Nutzers. Denn die Verlinkung ermöglicht es der jeweiligen Plattform die Daten Ihrer Websitenutzer zu sammeln.

8. Monitoring

Das Monitoring von Benutzerdaten für die Optimierung Ihrer Strategie ist nur dann legitim, wenn die individuellen Privatsphäre Einstellungen jedes Nutzers dies erlauben. Sind Profile als ‚öffentlich‘ eingestellt, so dürfen Sie diese für die Datenerhebung nutzen. Diese Analyse fällt aber auch unter die „Informationspflicht, wenn die personenbezogenen Daten nicht beid er betroffenen Person erhoben werden“.

Die DSGVO gibt Ihnen viele Richtlinien, die auf dem ersten Blick verwirrend sind, die aber auch Vorteile für Ihre Social Media Nutzung bieten. Es ist notwendig, die DSGVO gut zu verstehen, stets einzuhalten und die Einhaltung auch regelmäßig zu überprüfen! Generell gilt: bei Unsicherheit immer eine Einwilligung des Nutzers einholen und bei Opt-In-Verfahren immer eine Opt-Out-Möglichkeit bieten.

Beitrag teilen

Facebook
Twitter
LinkedIn
Email

Instagram

Kein anderes Netzwerk hat in den letzten Jahren so an Reichweite und Bedeutung aufgebaut wie die Tochter von Social Media Giganten Facebook. Weltweit nutzen es monatlich mindestens 1 Milliarde Menschen. Laut Facebook internen Angaben, gibt es bereits um die 180 Millionen Unternehmensprofile, also verlieren Sie bloß nicht den Anschluss!

Eine inhabergeführte Agentur, spezialisiert auf Full-Service Social-Media Marketing mit Sitz im Herzen des Ruhrgebiets.
Seit mehr als 7 Jahren unterstützen wir als Digitale Storyteller und Berater Unternehmen dabei, wie sie das Internet für sich nutzen können, um so bessere Kundenbeziehungen und neue Kundenanfragen aufzubauen  und ihren Umsatz zu steigern.